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[Berlin, 30. Januar 1864.]
Sonnabend 12 Uhr.
Geehrter Herr!
Der Justizminister hat zwar, wie ich schon gestern hörte, die Inhibierung verfügt, aber noch immer ist sein Bescheid nicht angelangt! Nicht infolge des Rekurses an den Justizminister, obgleich derselbe suspensiv Effekt haben müßte, den aber Herr von Bernuth nicht zu beachten entschlossen ist, sondern lediglich infolge eines ärztlichen Attestes bin ich noch hier. Sonst wäre ich schon gestern Abend nach Düsseldorf abgeführt worden – während heute vielleicht der Justizminister die Inhibierung der Maaßregel vertilgt hätte!!
Sie fordern mich [1] zur Geduld auf, aber es ist vielmehr die Polizei, die Geduld haben sollte. Ich bitte nochmals dringend um Beschleunigung der Inhibierungsordre seitens des Justizministers, die er, da ich den rechtlichen Weg um Aufhebung des mandat d’amener an den Generalprokurator eingeschlagen habe, ja gar nicht weigern kann.
Mit besonderer Hochachtung
F. Lassalle.
1. Von Lassalle unterstrichen.
Zuletzt aktualisiert am 16.10.2004