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Die Gleichheit, Zeitschrift für die Interessen der Arbeiterinnen, Stuttgart, 16. August 1899.
Gekürzt in Ausgewählte Reden und Schriften, Band I, S. 168–175.
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Entsetzliches Unheil droht der über das Schellendaus gepriesenen „guten deutschen Hausfrau“ nach dem Herzen des beschränkten, engherzigen Philistertums; der eleganten Salondame, deren „mustergültiger, entzückender Haushalt“ in den weitaus meisten Fällen lediglich oder wenigstens zum größten Teile das Verdienst des „gewandten Stubenmädchens“, der „perfekten Köchin“ und anderer Mietpersonen ist. In Berlin ist in den letzten Wochen – schrecklich zu sagen – eine Bewegung der Dienstmädchen in Fluss gekommen.
Wir begrüßen es auf das freudigste, dass eine der am meisten ausgebeuteten, getretenen und geknechteten Schichten des weiblichen Proletariats zum Bewusstsein ihrer traurigen Lage zu erwachen beginnt, sich wider das ihr auferlegte Elend empört und den Kampf für eine ernste Besserstellung solidarisch aufnimmt. Wenn je das Ringen Ausgenutzter und Entrechteter für ein menschenwürdiges Dasein, wider eine Rechtsstellung, die ein grausamer Hohn auf den Begriff Recht ist, die vollste Berechtigung in sich getragen hat, so ist es sicherlich die eingeleitete Bewegung der Dienstboten.
Wie aller Proletarier Erbteil ist ihr Los das Ausgebeutetwerden, aber selbst unter den Ausgebeuteten sind sie ihrer persönlichen Unfreiheit, ihrer Rechtsstellung nach Parias. Die häuslichen Arbeiter und Arbeiterinnen sind der Rechte beraubt, welche das Gesetz der gewerblichen Arbeiterschaft zuerkennt; wehrloser als diese, so gut wie vollständig waffenlos, stehen sie ihren Anwendern gegenüber. Schon in den Worten Dienstboten und Herrschaften gelangt es zum Ausdruck, dass das Verhältnis zwischen den häuslichen Arbeitskräften und ihren Anwendern auf der Unterwerfung der ersteren und der Herrengewalt der Letzteren beruht.
Dank der schmachvollen Ausnahmegesetzgebung der Gesindeordnungen reichen sich betreffs der rechtlichen Stellung und der Lage der Dienstboten die feudale Vergangenheit und die kapitalistische Gegenwart die Hände. [1] Die Gesindeordnungen tragen dem Umstand nicht Rechnung, dass nicht mehr die nämliche Voraussetzung wie im Mittelalter für die Stellung des so genannten Gesindes vorhanden ist: die Familie als ein sich selbst genügendes wirtschaftliches Ganze, dem die einzelnen Glieder nicht nur untergeordnet sind, sondern von dem sie auch Schutz erhalten. Sie haben nur die eine Seite der mittelalterlichen Beziehungen zwischen Dienstboten und Herrschaften übernommen: das Abhängigkeitsverhältnis der ersteren; dagegen haben sie die andere Seite derselben Preisgegeben: die Schutzverpflichtung der Letzteren …Sie verquicken die patriarchalische Abhängigkeit der Dienstboten von der Gemeinschaft der Familie mit der kapitalistischen Freiheit der Person als Arbeitskraft, und zwar derart, dass so ziemlich alle Nachteile der alten Abhängigkeit wie der modernen Freiheit den Dienstboten aufgebürdet werden, dagegen so ziemlich alle Vorteile der einen wie der anderen die Herrschaften zufallen. Die Folge dieses Standes der Dinge ist, dass die Dienstboten ungemessen lange und bei unbestimmten Verrichtungen ausgebeutet werden; dass sie der kärglichen persönlichen Freiheit ermangeln, deren sich die gewerblichen Arbeiter und Arbeiterinnen erfreuen; dass sie ohne den dürftigen gesetzlichen Schutz ihrer Arbeitskraft sind, der diesen zuteil wird; dass ihnen die Rechte fehlen, mittels deren ihre in der Industrie ausgepowerten Schwestern und Brüder für bessere Daseinsbedingungen zu kämpfen vermögen.
Im schreienden Gegensatz zu den winzigen „Rechten“, welche das Gesetz den Dienstboten einräumt – richtiger zu dem großen Unrecht, das es ihnen zufügt –, steht das Maß der geforderten Leistungen, steht vor allem die schwere Verantwortlichkeit der übertragenen Pflichten. Zumal in den Familien der oberen Zehntausend, wo die Dame nur repräsentiert und ihre Pflichten als Hausfrau und Mutter auf Mietpersonen abwälzt, hängt der Gang des Hauswesens, hängt die Pflege und Versorgung der Kinder ganz wesentlich, oft in erster Linie von den Dienstboten ab, die eine rückständige Klassengesetzgebung zu unfreien, zu Gesellschaftsgliedern letzter Ordnung entwürdigt! Ihr Ausnahmerecht haben die Dienstboten dem Staat zu danken, der sich auch damit unzweideutig als rücksichtsloser, brutaler Geschäftsführer der besitzenden Klasse erwiesen hat, als Feind der besitzlosen. Man kann an dieser Tatsache ermessen, mit welcher Berechtigung Herr Perlmann in seinen Irrgängen zwischen dem Himmel der Harmonieseligkeit und der Hölle banger Furcht vor der Sozialdemokratie den Dienstmädchen die staatstreue Gesinnung als köstliches Gut anpries. Er mutete ihnen damit zu, die Hand zu küssen, die sie knebelt und den Rutenstreichen der Herrschaft – nicht selten in des Wortes verwegenster Bedeutung – ausliefert.
Wie denn gestalten sich unter der Herrschaft der Gesindeordnungen die Arbeits- und Daseinsbedingungen der Dienenden? Die Mädchen können von den Herrschaften „angehalten werden“, vom grauenden Morgen an bis tief in die Nacht hinein sich abzurackern, und das sehr oft ohne planmäßige, zeit- und mühesparende Arbeitseinteilung, vielmehr wie es der Unerfahrenheit und Laune der „Gnädigen“ beliebt. In Tausenden von Haushaltungen gibt es für sie keine bestimmten Ruhepausen, sehr oft dürfen sie nicht einmal auf genügende Nachtruhe rechnen. Die Herrschaft glaubt ein Übriges zu tun, wenn sie ihrem Mädchen jeden zweiten Sonntag die paar Nachmittags- und Abendstunden freigibt. Diesem bleiben für das Flicken und Ordnen von Wäsche und Kleidern nicht selten nur die Nachtstunden. Keine Arbeit ist zu schwer, zu ungesund, zu ekelhaft, sie wird unter Umständen dem Dienstmädchen zugemutet. Die Arme muss sich mit den Brutalitäten wie den Zudringlichkeiten des Herrn abfinden, sie muss die Launenhaftigkeit der Dame ertragen und die Ungezogenheit der Kinder als „Späße“ dulden. Für ihre Ernährung werden vielfach die Reste als gut genug erachtet, die vom Tische der Herrschaft in die Küche zurückwandern; es fehlt nicht an „gutbürgerlichen Häusern“, in denen sich das Dienstmädchen, das oft halbwüchsig ist und kräftiger Kost bedürfte, nicht einmal ordentlich satt essen kann. Des Tages über der Aufenthalt in der dunstigen Küche, im Waschhause, des Nachts aber als Unterschlupf der mit stickiger Luft erfüllte, niedrige Hängeboden oder ein Dachkämmerchen, wo es im Winter eisig kalt, im Sommer glühend heiß ist.
Zu all diesen „Annehmlichkeiten“ gesellen sich die besonderen „Segnungen“ der patriarchalischen Rechte, welche die Gesindeordnungen den Herrschaften zuerkennen. In einem großen Teile Deutschlands besteht das Recht der Herrschaft zu einer „mäßigen Züchtigung“ der Dienstboten noch immer. Diese können von der Polizei zum Antritt und zur Wiederaufnahme des Dienstes gezwungen werden. Der Herrschaft steht aus geradezu unzähligen Gründen das Kündigungsrecht zu, nicht so dem Gesinde usw. Die ganz besonderen persönlichen Beziehungen, die sich nach den Lobsängern der „patriarchalischen Zucht“ im Bannkreis der Familie zwischen Dienenden und Herrschaften herausbilden, beschränken sich in der Regel darauf, dass letztere bestimmend in die persönlichen Verhältnisse der Dienstmädchen eingreifen. Ein wahres Martyrologium der Dienstmädchen ließe sich nach Gerichtsverhandlungen zusammenstellen, welche die einschlägigen Verhältnisse nicht bloß durch die entrollten Bilder von Behandlung und Misshandlung beleuchten, sondern vor allem durch den Umstand, dass ein großer Teil der scheußlichsten Brutalitäten, der gröblichsten Verletzung der persönlichen Freiheit und Menschenwürde armer Mädchen straflos ausgeht, „von Rechts wegen“, auf Grund der Gesindeordnungen! Von dem Dienstbotenelend redet auch die allgemein bekannte Tatsache Bände, dass verführte und vergewaltigte Dienstmädchen einen großen Prozentsatz der unverehelichten Mütter und der Prostituierten stellen. [2] Wie die „Gnädige“ ihre häuslichen und mütterlichen Aufgaben auf das Mädchen abbürdet, so erlegt ihm der „Gnädige“ nicht selten die „ehelichen Pflichten“ auf, und auch die Söhne und Hausfreunde der „honetten Bürgerfamilie“ geruhen zu den Töchtern des Volkes hinab zu steigen, wenn diese jung und hübsch sind und ihr Begehren reizen.
Gewiss, dass nicht jedes Dienstmädchen in ihrer Stellung eine Hölle findet, und dass es verständige, wohlwollende Herrschaften gibt, welche in dem Dienstpersonal wertvolle häusliche Mitarbeiterinnen und Menschen erblicken. Aber der Umstand, dass auf Grund der bestehenden Zustände jedem Dienstmädchen die Stellung zur Hölle gemacht werden kann, ruft dringend nach einem Wandel zum besseren. Im Allgemeinen sind de Dienstboten in herrschaftlichen und großbürgerlichen Häusern verhältnismäßig am besten gestellt. Sie werden gewöhnlich zu ganz bestimmten Arbeiten gedungen, haben in der folge kürzere und geregelte Arbeitszeiten, im Haushalte können moderne Einrichtungen ausgenutzt werden, es herrscht hier nicht die Pfennigfuchserei, last not least versteht die „Gnädige“ sehr oft nichts vom Haushalte und ist ganz von ihren dienstbaren Geistern abhängig. Am traurigsten ist meist das Geschick des „Mädchens für alles“ in der mittelbürgerlichen Familie, wo mehr Titel als Mittel vorhanden sind und wo alles dem Götzen der „standesgemäßen Existenz“ geopfert wird. Der relative Notstand des Hauses lässt hier für das Mädchen die höchste Ausnutzung der Arbeitskraft mit der größten Knauserei betreffs ihres Lohnes und ihres Unterhalts Hand in Hand gehen. Was die Toiletten von Frau und Töchtern kosten, was die Bälle und Gesellschaften verschlingen, auf denen die Möchte-gerne-Schwiegermutter der Ehekandidatenjagd nachgeht, das soll durch die übermäßige Fron und das Darben der bedauernswerten Haussklavin eingebracht werden. Das „Mädchen für alles“ ist in der Regel so abgehetzt, so gedrückt, dass es gar nicht an einen Kampf für bessere Verhältnisse zu denken wagt. Sein Ehrgeiz, sein Hoffen erschöpft sich mit dem erstrebten Aufstieg zur Stellung einer Köchin oder eines Stubenmädchens in einem reichen Hause. Es ist bezeichnend, aber erklärlich, dass die Bewegung der Dienstboten bis jetzt in der Hauptsache nur die besser gestellten Köchinnen, Stubenmädchen usw. ergriffen zu haben scheint, dass ihr die fern stehen, die am dringendsten besserer Verhältnisse bedürfen: die „Mädchen für alles“.
Das Ausnahmerecht, unter dem das so genannte Gesinde steht, hindert einen kraftvollen Kampf der Dienstmädchen für die so dringende Reform ihrer Verhältnisse. In einem großen Teile Deutschlands, insbesondere in Preußen, ist es den Dienstboten bei strengen Strafen – bis zu einem Jahre Gefängnis – verboten, ihre Lohn- und Arbeitsbedingungen und ihre Lebenshaltung durch den Zusammenschluss mit Leidensgenossen zu verbessern. Die Dienstboten besitzen dort nicht das Koalitionsrecht, das „Zuchthausgesetz“ steht für sie in Kraft. Die Organisationsfreiheit wird dadurch für sie gerade in ihrer wesentlichen Bedeutung illusorisch gemacht. Die Dienstbotenbewegung muss deshalb neben der Beseitigung der Gesindeordnungen die Gewährung des unbeschränkten Koalitionsrechts an erster Stelle erstreben. Erst durch dieses Recht wird die Organisation zur wirksamen Waffe im Kampfe.
Aber je wehrloser die Dienstboten in den Kampf eintreten, um so unerlässlicher ist es, dass ihren Bestrebungen nicht bloß die Sympathie, sondern auch die energische Unterstützung des klassenbewussten Proletariats zuteil wird. Die Dienstbotenbewegung ist ein Teil der revolutionären Kampfbewegung des Proletariats für die Befreiung der Arbeit. Diese Tatsache kann nicht verdunkelt werden dadurch, dass die Führer der Bewegung in kindlich-naiven Harmonieträumereien schwelgen, dass sie den sozialdemokratischen Tendenzen den Krieg erklären, dass die Dienstboten selbst noch unklar und verworren über ihre Lage und die zu erstrebenden Ziele denken.
Trotz aller Unklarheit und Verworrenheit regt sich in den Ausführungen der Dienstmädchen das proletarische Klassengefühl, weht in ihnen ein Hauch des nämlichen Freiheitssehnens der Enterbten und Geknechteten, das die industriellen Lohnsklaven, das immer breitere Kreise der Landproletarier in den Kampf treibt. Soll die eingeleitete Bewegung Ernstes zur Besserung des traurigen Dienstbotenloses leisten, so muss sie Kampfbewegung wider die wirtschaftliche Macht und soziale Bevorrechtung der Besitzenden sein, so muss sie für all die Forderungen eintreten, welche die Sozialdemokratie seit langem im Interesse der Haussklaven erhebt. Die Logik der Tatsachen muss ihre Leiter in die Rolle des Zauberlehrlings zwingen, der die Geister, die er rief, nicht wieder los wird.
Wäre jemand im Unklaren, dass der „Geist des Umsturzes“ auch in der zahmen Dienstbotenbewegung lebt, ihre Beurteilung seitens der bürgerlichen Welt müsste ihn darüber belehren. Das bürgerliche Zeitungsgeschwister, das den ersten Zahn eines Prinzleins als „historisches Ereignis“ begrüßt, hat – von Ausnahmen abgesehen – für die Dienstbotenbewegung nur Hohn und Spott sowie das Geschrei nach Niederbüttelung durch die Behörden, nach Aushungerung der Rebellinnen durch „verständige, sittlich kraftvolle“ Familienhäupter. Diese Haltung entspricht den Interessen der bürgerlichen Ausbeuter, sie deckt sich deshalb auch mit der Haltung, welche die bürgerlichen Parteien in den Parlamenten zu den sozialdemokratischen Forderungen eingenommen haben, die Ausnahmegesetze wider das Gesinde aufzuheben und dieses der gewerblichen Arbeiterschaft gleichzustellen
Und ist etwa eine tatkräftige Unterstützung des Kampfes von Seiten derer zu erwarten, deren Lippen überfließen von Beteuerungen des Wohlwollens mit den „ärmeren Schwestern“, von Seiten der bürgerlichen Frauenrechtlerinnen? Wir erinnern daran, dass die Damen in ihren langen Petitionen zum neuen Bürgerlichen Gesetzbuch die Abschaffung der Gesindeordnungen, die rechtliche Gleichstellung von 1.313.957 „ärmeren Schwestern“ nicht gefordert haben. Der internationale Frauenkongress zu Berlin hatte Zeit, Referate über die kleinsten Wohltätigkeitseinrichtungen in Kuhschnappel und Buxtehude zu hören. Der verdienstvolle bürgerliche Reformler Dr. Schnapper-Arndt konnte sein treffliches Referat über die Dienstbotenfrage aus „Mangel an Zeit“ nicht zu Ende halten. In Nr. 17 der Gleichheit vom vorigen Jahre veröffentlichten wir einen Artikel zur Dienstbotenfrage von Frau Julie Zehdnicker, einen Artikel, welcher von einem durchaus bürgerlichen Standpunkt aus nichts als etwas Wohlwollen und Gerechtigkeit für die Dienenden forderte. Dieser Artikel war von sämtlichen Berliner Frauenblättern, auch von der „radikalen“ „Frauenbewegung“ der „radikalen“ Frau Cauer, als „für den Leserkreis nicht geeignet“ zurückgewiesen worden. Frau Morgensterns Hausfrauenzeitung, die mit peinlicher Gewissenhaftigkeit und Breite die Toiletten von Frauenrechtlerinnen – womöglich „blaublütigen“ – bei offiziellen Anlässen beschreibt, hat bis jetzt nicht eine Zeile für die Dienstbotenbewegung übrig gehabt. „Die Frauenbewegung“ aber gibt über die erste Versammlung einen kurzen Bericht, in dem auch nicht ein Schatten von Sympathie mit der Sache der Dienstmädchen durchschimmert.
Die Haltung der bürgerlichen Welt gegenüber der bescheidenen Bewegung der so hart ausgebeuteten und schwer versklavten Dienstboten nimmt uns nicht wunder. Sie entspricht nur der Tatsache, dass zwischen Ausbeutern und Ausgebeuteten eine tiefe, dauernde Interessengemeinschaft nicht besteht, dass die Unterdrückten ihr Recht nicht als Gnadengeschenk erhalten, sondern als Siegespreis im Kampfe erringen müssen. Unseren Genossinnen in Berlin und anderwärts weist die in Fluss gekommene Bewegung der Dienstboten aber eine neue, ernste und schwierige Aufgabe zu. Sie haben mit Verständnis und Energie dafür zu wirken, dass die junge, unklare Bewegung möglichst rasch zur Klarheit gelangt, dass sie ihre Kraft nicht auf den öden Pfaden einer unfruchtbaren Harmonieduselei verzettelt, vielmehr als Kampfbewegung entschieden deutlich erkannten Zielen zustrebt: der Aufhebung der Gesindeordnungen, der Zuerkennung des vollen Koalitionsrechts, der Gleichstellung der Dienstboten mit den gewerblichen Arbeitern und der sinngemäßen Anwendung der gesetzlichen Schutzbestimmungen auf die häuslichen Arbeiter. Die Genossinnen müssen der Dienstbotenbewegung im Kampfe für diese Ziele warme, tatkräftige Unterstützung zuteil werden lassen. Sie haben das Solidaritätsgefühl der Dienstmädchen zu stärken, ihr Klassenbewusstsein als Proletarierinnen zu wecken und zu schulen. Indem sie ihrer Überzeugung gemäß für die Interessen der Haussklavinnen eintreten und diese zur Auflehnung wider ihre unwürdige Lage aufrufen, sie zur Erkenntnis ihrer Zusammengehörigkeit mit allen Ausgebeuteten und Entrechteten erziehen, gewinnen sie dem Sozialismus neue Bekennerinnen, dem Heere des klassenbewussten Proletariats neue Kämpferinnen.
1. Siehe die trefflichen, sachkundigen Artikel:“Ausnahmerecht gegen ländliche Arbeiter und Gesinde von Arthur Stadthagen, Nr. 21, 22, 23 der Gleichheit, Jahrgang 1896
2. Siehe Der Schutz der unehelichen Kinder, von Dr. Med. Max Taube. Leipzig 1893, Veit & Co.
Zuletzt aktualisiert am 16. August 2024