Georg Lukács

 

Methodisches zur Organisationsfrage

 

3.

Sind die menschewistischen Parteien der organisatorische Ausdruck für diese ideologische Krise des Proletariats, so ist die kommunistische Partei ihrerseits die organisatorische Form für den bewußten Ansatz zu diesem Sprung und auf diese Weise der erste bewußte Schritt dem Reiche der Freiheit entgegen. Aber ebenso wie früher der allgemeine Begriff des Reiches der Freiheit selbst klargelegt und gezeigt wurde, daß sein Nahen keineswegs ein plötzliches Aufhören der objektiven Notwendigkeiten des Wirtschaftsprozesses zu bedeuten hat, muß auch jetzt diese Beziehung der kommunistischen Partei auf das kommende Reich der Freiheit näher betrachtet werden. Vor allem ist festzustellen: Freiheit bedeutet hier nicht die Freiheit des Individuums. Nicht als ob die entwickelte kommunistische Gesellschaft keine Freiheit des Individuums kennen würde. Im Gegenteil. Sie wird die erste Gesellschaft in der Geschichte der Menschheit sein, die diese Forderung wirklich ernst nimmt und tatsächlich verwirklicht. Jedoch auch diese Freiheit wird keineswegs die heute von den Ideologen der bürgerlichen Klasse gemeinte Freiheit sein. Um die gesellschaftlichen Voraussetzungen der wirklichen Freiheit zu erkämpfen, müssen Schlachten geschlagen werden, in denen nicht nur die gegenwärtige Gesellschaft, sondern auch der von ihr produzierte Menschenschlag untergehen wird. „Das jetzige Geschlecht“, sagt Marx [1], „gleicht den Juden, die Moses durch die Wüste führt. Es hat nicht nur eine neue Welt zu erobern, es muß untergehen, um den Menschen Platz zu machen, die einer neuen Welt gewachsen sind.“ des gegenwärtig lebenden Menschen ist die Freiheit des durch den verdinglichten und verdinglichenden Besitz isolierten Individuums: eine Freiheit gegenüber den anderen (ebenfalls isolierten) Individuen. Eine Freiheit des Egoismus, des Sichabschließens; eine Freiheit, für die Solidarität und Zusammenhang höchstens als unwirksame, „regulative Ideen“ in Betracht kommen. [2] Diese Freiheit heute unmittelbar ins Leben rufen zu wollen, bedeutet auf die tatsächliche Verwirklichung der wirklichen Freiheit praktisch zu verzichten. Diese „Freiheit“, die einzelnen Individuen ihre gesellschaftliche Lage oder innere Beschaffenheit bieten mag, unbekümmert um die anderen Menschen auszukosten, heißt also: die unfreie Struktur der heutigen Gesellschaft, soweit es vom betreffenden Individuum abhängt, praktisch zu verewigen.

Das bewußte Wollen des Reiches der Freiheit kann also nur das bewußte Tun jener Schritte bedeuten, die diesem tatsächlich entgegenführen. Und in der Einsicht, daß individuelle Freiheit in der heutigen bürgerlichen Gesellschaft nur ein korruptes und korrumpierendes, weil auf die Unfreiheit der anderen unsolidarisch basiertes Privileg sein kann, bedeutet es gerade: den Verzicht auf individuelle Freiheit. Es bedeutet das bewußte Sich-unterordnen jenem Gesamtwillen, der die wirkliche Freiheit wirklich ins Leben zu rufen bestimmt ist, der heute die ersten, schweren, unsicheren und tastenden Schritte ihr gegenüber zu tun ernsthaft unternimmt. Dieser bewußte Gesamtwille ist die kommunistische Partei. Und wie jedes Moment eines dialektischen Prozesses enthält auch sie, freilich nur im Keime, in primitiver, abstrakter und unentfalteter Form jene Bestimmungen, die dem Ziele, das sie zu verwirklichen bestimmt ist, zukommen: die Freiheit in ihrer Einheit mit der Solidarität. Die Einheit dieser Momente ist die Disziplin. Nicht nur, weil bloß infolge einer Disziplin die Partei zu einem aktiven Gesamtwillen zu werden fähig ist, während jede Einführung des bürgerlichen Begriffes der Freiheit das Entstehen dieses Gesamtwillens verhindert und die Partei in ein loses, aktionsunfähiges Aggregat von Einzelpersonen verwandelt. Sondern weil gerade die Disziplin auch für den Einzelnen den ersten Schritt zu der heute möglichen – freilich dem Stand der gesellschaftlichen Entwicklung entsprechend auch noch recht primitiven – Freiheit bedeutet, die in der Richtung auf das überwinden der Gegenwart liegt.

Daß jede kommunistische Partei ihrem Wesen nach einen höheren Typus der Organisation vorstellt, als jede bürgerliche Partei oder opportunistische Arbeiterpartei, zeigt sich gleich in den höheren Ansprüchen, die sie an ihre einzelnen Mitglieder stellt. Dies trat bereits zur Zeit der ersten Spaltung der russischen Sozialdemokratie klar zutage. Während die Menschewiki (wie jede im Wesen bürgerliche Partei) die einfache Annahme des Parteiprogramms für hinreichend zur Mitgliedschaft gefunden haben, war für die Bolschewiki Parteimitglied zu sein gleichbedeutend mit aktiver, persönlicher Teilnahme an der revolutionären Arbeit. Dieses Prinzip der Parteistruktur hat sich im Laufe der Revolution nicht geändert. Die Organisationsthesen des III. Kongresses stellen fest: „Die Annahme eines kommunistischen Programmes ist aber erst die Kundgebung des Willens, kommunistisch zu werden ... zur ernsten Durchführung des Programmes ist die Heranziehung aller Mitglieder zu beständiger, alltäglicher Mitarbeit die erste Bedingung.“ Dieses Prinzip ist bis heute freilich vielfach bloßes Prinzip geblieben. Das ändert aber gar nichts an seiner grundlegenden Wichtigkeit. Denn wie das Reich der Freiheit uns nicht auf einmal, gewissermaßen als gratia irresistibilis, geschenkt werden kann, wie das „Endziel“ nicht außerhalb des Prozesses auf uns irgendwo wartet, sondern jedem einzelnen Moment des Prozesses prozeßhaft innewohnt, so ist die kommunistische Partei, als revolutionäre Bewußtseinsform des Proletariats, ebenfalls etwas Prozeßartiges. Rosa Luxemburg hat sehr richtig erkannt, daß „die Organisation als Produkt des Kampfes entstehen“ muß. Sie hat bloß den organischen Charakter dieses Prozesses überschätzt und die Bedeutung des bewußten, bewußt-organisatorischen Elementes in ihm unterschätzt. Aber die Einsicht dieses Irrtums darf nicht dahin übersteigert werden, daß man nun das Prozeßartige der Organisationsformen ganz übersieht. Denn trotz der Tatsache, daß für die außerrussischen Parteien (da die russischen Erfahrungen ausgewertet werden konnten) die Prinzipien dieser Organisation von vornherein bewußt vorgeschwebt haben, kann das Prozeßartige ihres Entstehens und Wachsens doch durch keine organisatorischen Maßnahmen einfach überschlagen werden. Die Richtigkeit der organisatorischen Maßnahmen kann zwar diesen Prozeß außerordentlich beschleunigen, kann der Klärung des Bewußtseins die größten Dienste leisten und ist deshalb die unerläßliche Vorbedingung des Entstehens der Organisation. Die kommunistische Organisation kann aber doch nur im Kampfe erarbeitet, nur dadurch verwirklicht werden, daß die Richtigkeit und die Notwendigkeit gerade dieser Form des Zusammenhaltes für jedes einzelne Mitglied durch eigene Erfahrung bewußt wird.

Es handelt sich also um die Wechselwirkung von Spontaneität und bewußter Regelung. Dies ist an und für sich in der Entwicklung von Organisationsformen durchaus nichts Neues. Im Gegenteil. Es ist die typische Art der Entstehung neuer Organisationsformen. Engels [3] beschreibt z.B., wie gewisse militärische Aktionsformen infolge der objektiven Notwendigkeit des zweckmäßigen Handelns aus den unmittelbaren Instinkten der Soldaten, ohne theoretische Vorbereitung, ja gegenüber der damals geltenden theoretischen Einstellung, also auch gegenüber den bestehenden militärischen Organisationsformen sich spontan durchgesetzt haben und erst nachträglich organisatorisch fixiert worden sind. Das Neue in dem Bildungsprozeß der kommunistischen Parteien besteht bloß in der veränderten Beziehung von spontanem Handeln und bewußter, theoretischer Voraussicht, in dem allmählichen Verschwinden, in dem andauernden Bekämpfen der reinen post festum Struktur des bürgerlichen, verdinglichten bloß „anschauendenden“ Bewußtseins. Diese veränderte Beziehung beruht darauf, daß auf dieser Stufe der Entwicklung für das Klassenbewußtsein des Proletariats die objektive Möglichkeit einer nicht mehr post festum Einsicht in die eigene Klassenlage und in das ihr entsprechende richtige Handeln bereits vorhanden ist. Obwohl für jeden einzelnen Arbeiter, infolge der Verdinglichung seines Bewußtseins, der Weg zur Erlangung des – objektiv möglichen – Klassenbewußtseins, zur inneren Einstellung, in der er dieses Klassenbewußtsein für sich erarbeitet, ebenfalls bloß durch das nachträgliche Klarwerden über seine unmittelbaren Erfahrungen führen kann; obwohl also das psychologische Bewußtsein für jeden Einzelnen seinen post festum Charakter bewahrt. Dieser Widerstreit von individuellem Bewußtsein und Klassenbewußtsein in jedem einzelnen Proletarier ist durchaus nicht zufällig. Denn die kommunistische Partei als höhere Organisationsform den anderen Parteiorganisationen gegenüber zeigt sich gerade darin, daß in ihr – und in ihr zum erstenmal in der Geschichte – der aktiv-praktische Charakter des Klassenbewußtseins einerseits als die einzelnen Handlungen eines jeden Individuums unmittelbar beeinflussendes Prinzip, andererseits und zugleich als die geschichtliche Entwicklung bewußt mitbestimmender Faktor zur Geltung gelangt.

Diese doppelte Bedeutung der Aktivität, ihre gleichzeitige Beziehung auf den einzelnen Träger des proletarischen Klassenbewußtseins und auf den Gang der Geschichte, also die konkrete Vermittlung zwischen Mensch und Geschichte, ist für den Typus der hier entstehenden Organisationsform entscheidend. Für den alten Typus der Parteiorganisation – einerlei, ob es sich dabei um bürgerliche Parteien oder opportunistische Arbeiterparteien handelt – kann der Einzelne nur als „Masse“ nur als Gefolge, als Nummer vorkommen. Max Weber [4] bestimmt diesen Typus der Organisation sehr richtig: „Allen gemeinsam ist: daß einem Kern von Personen, in deren Händen die aktive Leitung ... liegt, sich ‚Mitglieder‘ mit wesentlich passiverer Rolle zugesellen, während die Masse der Verbandsmitglieder nur eine Objektrolle spielt.“ Diese Objektrolle wird durch die formale Demokratie, durch die „Freiheit“, die in diesen Organisationen herrschen mag, nicht aufgehoben, sondern im Gegenteil fixiert und verewigt. Das „falsche Bewußtsein“, die objektive Unmöglichkeit, durch bewußtes Handeln in den Gang der Geschichte einzugreifen, spiegelt sich organisatorisch in der Unmöglichkeit, aktive politische Einheiten (Parteien) zu bilden, die zwischen dem Handeln jedes einzelnen Mitgliedes und der Aktivität der ganzen Klasse zu vermitteln berufen wären. Da diese Klassen und Parteien im objektiven geschichtlichen Sinne nicht aktiv sind, da ihre scheinbare Aktivität nur ein Reflex ihres fatalistischen Getragenseins von unbegriffenen geschichtlichen Mächten sein kann, müssen in ihnen sämtliche Erscheinungen, die aus der Getrenntheit von Bewußtsein und Sein, von Theorie und Praxis, aus der Struktur des verdinglichten Bewußtseins folgen, zutage treten. D.h., als Gesamtkomplexe stehen sie dem Lauf der Entwicklung bloß anschauend, kontemplativ gegenüber. Dementsprechend treten in ihnen, die beiden zusammengehörenden, stets zugleich auftretenden, gleich falschen Auffassungen über den Gang der Geschichte notwendig auf: die voluntaristische Überschätzung der aktiven Bedeutung des Individuums (des Führers) und die fatalistische Unterschätzung der Bedeutung der Klasse (der Masse). Die Partei gliedert sich in einen aktiven und einen passiven Teil, wobei der letztere nur gelegentlich und stets nur auf Kommando des ersteren in Bewegung gebracht werden soll. Die „Freiheit“ die in solchen Parteien für die Mitglieder vorhanden sein mag, ist demzufolge nichts mehr, als die Freiheit der Beurteilung von fatalistisch abrollenden Ereignissen oder Verfehlungen von Einzelnen seitens mehr oder weniger, aber niemals mit dem Zentrum ihres Daseins, mit ihrer ganzen Persönlichkeit beteiligter Zuschauer. Denn die Gesamtpersönlichkeit der Mitglieder kann von solchen Organisationen niemals erfaßt werden, ja sie können ein solches Erfassen nicht einmal erstreben. Wie alle gesellschaftlichen Formen der „Zivilisation“ beruhen auch diese Organisationen auf genauester, mechanisierter Arbeitsteilung, auf Bureaukratisierung, auf genauer Abwägung und Trennung von Rechten und Pflichten. Die Mitglieder hängen nur durch abstrakt erfaßte Teile ihrer Existenz mit der Organisation zusammen, und diese abstrakten Zusammenhänge objektivieren sich als getrennte Rechte und Pflichten. [5]

Die wirklich aktive Teilnahme an allen Ereignissen, das wirklich praktische Verhalten aller Mitglieder einer Organisation ist nur durch Einsatz der Gesamtpersönlichkeit zu leisten. Erst wenn das Handeln in einer Gemeinschaft zur zentralen persönlichen Angelegenheit eines jeden einzelnen Beteiligten wird, kann die Trennung von Recht und Pflicht, die organitsatorische Erscheinungsform der Abtrennung des Menschen von seiner eigenen Vergesellschaftung, seiner Zerstückelung durch die gesellschaftlichen Mächte, die ihn beherrschen, aufgehoben werden. Engels betont, bei der Beschreibung der Gentilverfassung [6] gerade diesen Unterschied sehr scharf: „Nach innen gibt es noch keinen Unterschied zwischen Rechten und Pflichten.“ Nach Marx [7] ist es aber das besondere Kennzeichen des Rechtsverhältnisses, daß da Recht „seiner Natur nach nur in Anwendung von gleichem Maßstab bestehen“ kann; aber die notwendig ungleichen Individuen „sind nur an gleichen Maßstab meßbar, soweit man sie unter einen gleichen Gesichtspunkt bringt ... und weiter nichts in ihnen sieht, von allem anderen absieht“. Jede menschliche Beziehung also, die mit dieser Struktur, mit der Abstraktion von der Gesamtpersönlichkeit des Menschen, mit seiner Subsumierung unter einem abstrakten Gesichtspunkt bricht, ist ein Schritt in der Richtung des Durchbrechens dieser Verdinglichung des menschlichen Bewußtseins. So ein Schritt jedoch setzt den tätigen Einsatz der Gesamtpersönlichkeit voraus. Damit ist es klar geworden, daß die Formen der Freiheit in den bürgerlichen Organisationen nichts mehr sind, als ein „falsches Bewußtsein“, von der tatsächlichen Unfreiheit; d.h. eine Struktur des Bewußtseins, wo der Mensch formal frei sein Eingefügtsein in ein System wesensfremder Notwendigkeiten betrachtet und die formale „Freiheit“ dieser Kontemplation mit einer wirklichen Freiheit verwechselt. Erst mit dieser Einsicht hebt sich die scheinbare Paradoxie unserer früheren Behauptung auf: daß die Disziplin der kommunistischen Partei, das bedingungslose Aufgehen der Gesamtpersönlichkeit eines jeden Mitgliedes in der Praxis der Bewegung der einzig mögliche Weg zur Verwirklichung der echten Freiheit ist. Und zwar nicht nur für die Gesamtheit, die erst in einer solchen Organisationsform den Hebel zum Erringen der objektiven gesellschaftlichen Voraussetzungen dieser Freiheit erlangt, sondern auch für das einzelne Individuum, für das einzelne Mitglied der Partei, das nur auf diesem Wege zur Realisierung der Freiheit auch für sich selbst schreiten kann. Die Frage der Disziplin ist also einerseits eine elementar praktische Frage für die Partei, eine unerläßliche Vorbedingung ihres wirklichen Funktionierens, sie ist aber andererseits keine bloß technisch-praktische Frage, sondern eine der höchsten und wichtigsten geistigen Fragen der revolutionären Entwicklung. Diese Disziplin, die nur als bewußte und freie Tat des bewußten Teiles, der Vorhut der revolutionären Klasse, entstehen kann, ist ohne ihre geistigen Voraussetzungen nicht zu verwirklichen. Ohne – wenigstens instinktive – Erkenntnis von diesem Zusammenhang zwischen Gesamtpersönlichkeit und Parteidisziplin für jedes einzelne Parteimitglied muß diese Disziplin zu einem verdinglichten und abstrakten System von Rechten und Pflichten erstarren, die Partei Rückfälle in den Organisationstypus des bürgerlichen Parteiwesens erleiden. So wird es verständlich, daß die Organisation einerseits – objektiv die größte Empfindlichkeit für den revolutionären Wert oder Unwert theoretischer Anschauungen und Richtungen zeigt; und daß andererseits – subjektiv – die revolutionäre Organisation einen sehr hohen Grad von Klassenbewußtsein voraussetzt.

 

 

Fußnoten

1. Klassenkämpfe, S.85.

2. Vgl. die Methodologie der Ethik bei Kant und Fichte; in der tatsächlichen Ausführung ist dieser Individualismus wesentlich abgeschwächt. Aber z.B. Fichte betont, daß die, Kant recht verwandte Form: „beschränke deine Freiheit so, daß der andere neben dir auch frei sein könne“, keine absolute, sondern nur eine „hypothetische Gültigkeit“ (in seinem system) hat. Grundlage des Naturrechtes, § 7, IV. Werke (neue Ausgabe) II, S.93.

3. Anti-Dühring, S.174ff., besonders S.176.

4. Wirtschaft und Gesellschaft, S.169.

5. Eine gute Beschreibung dieser Organisationsformen findet man in den Thesen zur Organisationsform des III. Kongresses (II, S.6). sie werden dort treffend mit der Organisation des bürgerlichen Staates verglichen.

6. Ursprung, S.164.

7. Kritik des Gothaer Programms, Ausgabe von Korsch, S.26-27.

 


Zuletzt aktualisiert am 11.10.2003