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Bauer, Referat über die politische und wirtschaftliche Lage auf dem Parteitag der deutschösterreichischen Sozialdemokratie, Wien 1921.
Als der Sozialismus erst daranging, die Arbeitermassen zum Klassenbewußtsein zu erwecken, zum Klassenkampf zu schulen, in die ersten großen Klassenkämpfe zu führen, lehrte er die Arbeiter, den Staat, gegen den sie zu kämpfen hatten, als den Klassenstaat der Bourgeoisie, die Staatsregierung als einen Vollzugsausschuß der herrschenden Klassen verstehen. Und er ermutigte und begeisterte die Arbeitermassen durch die Verkündigung, daß der Tag der Revolution kommen wird, an dem der Staat aus einem Herrschaftsinstrument der Bourgeoisie zur Niederhaltung des Proletariats zu einem Herrschaftsinstrument des Proletariats zur Niederwerfung der Bourgeoisie werden wird. Es entsprach den seelischen Bedürfnissen des erst erwachenden, sich erst organisierenden, erst in den Kampf tretenden Proletariats, den Bedürfnissen der Schulung des jungen Proletariats, daß die Staatslehre des Sozialismus in ihrer landläufigen populären Darstellung keinen anderen Staat kannte als den Klassenstaat: den gegenwärtigen Klassenstaat der Bourgeoisie als die Staatsform der kapitalistischen Gesellschaftsordnung; den kommenden Klassenstaat des Proletariats als das Mittel zu ihrer Überwindung.
Aber die feinere theoretische Analyse des Marxismus kannte auch damals schon andere Staatswesen. Sie wußte, daß aus den Klassenkämpfen zeitweilig Situationen hervorgehen, in denen, wie Engels es in seinem Ursprung der Familie, des Privateigentums und des Staates ausdrückte, „die kämpfenden Klassen einander das Gleichgewicht halten“. Ist keine Klasse mehr imstande, die andere niederzuwerfen und niederzuhalten, dann hört die Staatsgewalt auf, ein Herrschaftsinstrument einer Klasse zur Beherrschung der anderen Klassen zu sein. Die Staatsgewalt verselbständigt sich dann gegenüber den Klassen, sie tritt allen Klassen als selbständige Macht gegenüber, sie unterwirft sich alle Klassen. Das war, nach Marxens und Engels’ Darstellung, der Ursprung der absoluten Monarchie im 17. und 18. des Bonapartismus im 19. Jahrhundert.
Auch das Ergebnis der deutschösterreichischen Revolution war ein Zustand, in dem „die kämpfenden Klassen einander das Gleichgewicht halten“. Der Gleichgewichtszustand der Klassenkräfte war hier vom Anfang an begründet in dem Machtverhältnis zwischen dem großen Industriegebiet Wiens, Niederösterreichs, der Obersteiermark einerseits, das nicht gegen die Arbeiter, und dem großen Agrargebiet der anderen Bundesländer anderseits, das nicht gegen die Bauern zu regieren war; vom Anfang an begründet in dem Widerspruch zwischen der starken Macht des Prolelariats im Lande und der völligen Ohnmacht des Landes gegenüber den kapitalistischen Mächten außerhalb unserer Grenzen. Aber in dem ersten Jahre der Republik war das Kräfteverhältnis durch die mächtige revolutionäre Spannung in den Massen zugunsten des Proletariats verschoben; das Proletariat konnte daher zwar nicht seine Alleinherrschaft, aber immerhin seine Vorherrschaft aufrichten. In dem Maße aber, in dem einerseits unter dem Drucke der Ergebnisse der Klassenkämpfe im Auslande, anderseits unter der Wirkung der Wiederbelebung des kapitalistischen Wirtschaftslebens im Lande selbst die revolutionäre Spannung in den Massen überwunden wurde, stellte sich der Gleichgewichtszustand zwischen den Klassenkräften her.
Aber dieser Gleichgewichtszustand führte hier nicht, wie so oft vorher in der Geschichte, zur Verselbständigung der Staatsmacht gegenüber den Klassen, nicht zur Unterwerfung aller Klassen unter einen Absolutismus oder Bonapartismus. Vom Ausland wirtschaftlich abhängig, dem Ausland gegenüber militärisch ohnmächtig, von fremder Intervention und Okkupation bedroht, konnten die Klassen hier ihren Kampf nicht bis zur gewaltsamen Entscheidung steigern. Sie mußten von Tag zu Tag immer neue Kompromisse miteinander schließen. So führte hier das Gleichgewicht der Klassenkräfte nicht dazu, daß alle Klassen von der verselbständigten Staatsmacht unterworfen wurden, sondern dazu, daß alle Klassen hier die Staatsmacht untereinander teilen mußten.
Diese Teilung der Macht zwischen den Klassen fand ihren Ausdruck bis zum Oktober 1920 in der Koalitionsregierung, die die Klassen zu gemeinsamer Herrschaft vereinigte, später, nach den Wahlen vom Oktober 1920, in der Machtverteilung zwischen der bürgerlichen Regierung und der bürgerlichen Parlamentsmehrheit einerseits, der auf starke parlamentarische und vor allem außerparlamentarische Machtpositionen gestützten, die bürgerliche Regierung wirksam beeinflussenden, kontrollierenden, einschränkenden Sozialdemokratie anderseits. Sie fand ihren Ausdruck in der Kombination der parlamentarischen Demokratie, die die Regierungsgewalt der Bourgeoisie überantwortete, und der funktionellen Demokratie, die die Regierungsgewalt bei den wichtigsten Regierungsakten abhängig machte von dem Einverständnis und der Mitwirkung proletarischer Organisationen. Sie fand ihren Ausdruck in der Organisation des Bundesheeres, die die Kommandogewalt des bürgerlich gesinnten Offizierskorps durch die sozialistische Gesinnung und Organisation der Wehrmänner und die Befugnisse ihrer Soldatenräte begrenzte, und in den Machtverhältnissen zwischen den bürgerlichen Selbstschutzverbänden einerseits,. der proletarischen Ordnerorganisation anderseits, die einander in Schach hielten.
Die Republik wurde seit dem Oktober 1920 von einer bürgerlichen Regierung, von einer bürgerlichen Parlamentsmehrheit regiert. Trotzdem war sie kein Klassenstaat der Bourgeoisie, keine Bourgeoisrepublik. Die starken Machtpositionen des Proletariats im Heer, in der Ordnerorganisation, in den lebensnotwendigen Verkehrsbetrieben setzten der Macht der bürgerlichen Regierung enge Schranken. Sie konnte es nicht wagen, die Arbeiterklasse zum Entscheidungskampfe herauszufordern. Sie konnte nicht anders regieren als durch tägliche Kompromisse mit der Vertretung der Arbeiterklasse im Parlament und mit den proletarischen Organisationen außerhalb des Parlaments. In allen großen Krisen dieser Periode, in der Zeit des Kapp-Putsches, des Osterputsches Karl Habsburgs, der Burgenlandkrise konnte die Arbeiterklasse den Kurs der bürgerlichen Regierung mächtig beeinflussen.
Die Arbeiterklasse war eine starke Macht in der Republik. Trotzdem war die Republik kein Klassenstaat des Proletariats, keine proletarische Republik. Die Arbeiterklasse konnte die kapitalistische Wirtschaftsverfassung, auf der das Staatswesen ruhte, nicht aufheben. Die Arbeiterklasse konnte zwar die politische Macht der Bourgeoisie eng einschränken, aber nicht die Macht an sich reißen. Die ganze wirtschaftliche Entwicklung der Republik, die Aufhebung der Kriegswirtschaft, die Wiederherstellung der kapitalistischen Handelsfreiheit vor allem bedeutete die Wiederherstellung der Wirtschaftsverfassung der Bourgeoisie.
Die Republik war also weder eine Bourgeoisrepublik noch eine proletarische Republik. Sie war weder ein Instrument der Klassenherrschaft der Bourgeoisie über das Proletariat noch ein Instrument der Klassenherrschaft des Proletariats über die Bourgeoisie. Die Republik war in dieser Phase kein Klassenstaat, das heißt kein Instrument der Herrschaft einer Klasse über die andere Klasse, sondern ein Ergebnis des Kompromisses zwischen den Klassen, ein Resultat des Gleichgewichts der Klassenkräfte. Wie die Republik im Oktober 1918 aus einem Contrat social, aus einem staatsbildenden Vertrag der drei großen Parteien, die die drei großen Klassen der Gesellschaft vertraten, entstanden ist, so lebte sie nur in täglichen Kompromissen zwischen den Klassen.
Die Revolution von 1918 hat die politischen und rechtlichen Klassenprivilegien der herrschenden Klassen zertrümmert. Einige der Republiken, die aus der Revolution von 1918 hervorgegangen sind, so die ungarische und die westukrainische, haben sich damals „Volksrepubliken“ genannt. Sie wollten damit sagen, daß nunmehr, nach der Zertrümmerung der Klassenprivilegien, das Volk als Ganzes seine Regierung in seine Hand nehme. Aber hier war die Phrase der Volksrepublik nur der Ausdruck einer kleinbürgerlichen Illusion. Durch die Aufhebung der politischen und rechtlichen Klassenprivilegien werden die Klassengegensätze nicht aufgehoben. Die Demokratie überwindet die Klassenkämpfe nicht, sondern sie bringt sie erst zur vollen Entfaltung. Die Rechtsordnung, die Regierung und Parlament aus allgemeinen Volkswahlen hervorgehen läßt, hindert nicht, daß die allgemeinen Volkswahlen selbst Regierung und Parlament einer Klasse ausliefern, sie zum Instrument ihrer Herrschaft über die anderen Klassen machen. Die parlamentarische Demokratie des allgemeinen Wahlrechts hebt die Klassenherrschaft nicht auf, sie gibt der Klassenherrschaft nur die Weihe der Bestätigung durch die Volksgesamtheit.
Nicht im Sinne dieser kleinbürgerlichen Illusion, sondern in einem ganz anderen Sinne können wir die Republik, wie sie in Österreich vom Herbst 1919 bis zum Herbst 1922 bestand, eine Volksrepublik nennen. Diese Republik war keine Bourgeoisrepublik, in der die Bourgeoisie das Proletariat zu beherrschen vermocht hätte, wie sie es in der französischen oder in der amerikanischen Bourgeoisrepublik beherrscht. Sie war aber auch keine Proletarierrepublik, in der das Proletariat die Bourgeoisie beherrscht hätte, wie es die Bourgeoisie in der russischen oder in der ungarischen Proletarierrepublik zu beherrschen versucht hat. Es war eine Republik, in der keine Klasse stark genug war, die anderen Klassen zu beherrschen, und darum alle Klassen die Staatsmacht untereinander, miteinander teilen mußten. So hatten tatsächlich alle Klassen des Volkes an der Staatsmacht ihren Anteil, war tatsächlich die Wirksamkeit des Staates die Resultierende der Kräfte aller Klassen des Volkes; deshalb können wir diese Republik eine Volksrepublik nennen.
Die kleinbürgerliche illusion glaubt, die Volksrepublik werde dadurch verwirklicht, daß sich das Volk über die Klassengegensätze in seinem. Schoß erhebt, die einzelnen Klassen des Volkes dem Kampf gegeneinander entsagen. In Wirklichkeit geht die Volksrepublik gerade aus dem Klassenkampf hervor, dann hervor, wenn das Ergebnis des Klassenkampfes ein Zustand ist, in dem „die kämpfenden Klassen einander das Gleichgewicht halten“. Die kleinbürgerliche Illusion glaubt die Volksrepublik schon durch die parlamentarische Demokratie gesichert, da sie ja Parlament und Regierung aus Wahlen des ganzen Volkes hervorgehen läßt. In Wirklichkeit ist die Volksrepublik keineswegs durch die Rechtsinstitutionen der parlamentarischen Demokratie verbürgt, aus denen vielmehr ebensogut die Alleinherrschaft einer Klasse hervorgehen kann. Nicht aus der formalen Rechtsgleichheit der Demokratie, sondern nur aus realer Machtgleichheit der kämpfenden Klassen geht die Volksrepublik hervor. Sie war in Österreich 1919 bis 1922 nicht das Resultat der parlamentarischen Demokratie, sondern gerade umgekehrt das Resultat der funktionellen Demokratie, durch die die parlamentarische Demokratie begrenzt und berichtigt wurde: das Resultat der außerparlamentarischen Macht des Proletariats, die die parlamentarische Mehrheit der Bourgeoisie hinderte, ihre Klassenherrschaft aufzurichten. Die kleinbürgerliche Illusion hält die Volksrepublik für die dauernde Aufhebung der Klassengegensätze; in Wirklichkeit ist die Volksrepublik ein zeitweiliges Ergebnis der Klassenkämpfe, nur das Resultat zeitweiligen Gleichgewichtszustandes zwischen den Kräften der kämpfenden Klassen.
In der Tat kann ein solcher Gleichgewichtszustand keine Klasse dauernd befriedigen. Jede Klasse strebt über den Zustand des Gleichgewichts der Klassenkräfte hinweg zu einem Zustand, in dem sie herrschen kann, hin
Die Bourgeoisie liebt es immer und überall, ihre Klassenherrschaft als Selbstregierung des ganzen Volkes, ihre Republik, die Bourgeoisrepublik als die wahre Volksrepublik hinzustellen. Wo aber wirklich ein Gleichgewichtszustand der Klassenkräfte die Staatsmacht auf alle Klassen verteilt, dort lehnt sich gerade die Bourgeoisie mit aller Leidenschaft gegen die Volksrepublik auf. Sie hat sich in Österreich 1919 bis 1922 mit der Volksrepublik nie abgefunden, war während der ganzen Periode der Volksrepublik von schlimmster Staatsverdrossenheit erfüllt. Sie hat in dieser ganzen Periode dem Staat alle Opfer für die Ordnung seiner zerrütteten Finanzen verweigert, hat den für die Sicherung der bedrohten Ostgrenze unerläßlichen Ausbau des Bundesheeres sabotiert, hat immer wieder die Missionen ausländischer Großmächte zur Einmengung in die inneren Angelegenheiten der Republik aufgefordert, hat bald mit Budapest, bald mit München gegen die Republik konspiriert, hat bald auf die Restauration der Habsburger, bald auf den Abfall ihrer Länder vom Bund ihre Hoffnung gesetzt. Und als die Erfahrungen der Habsburgerputsche und der Anschlußabstimmungen sie zwangen, sich mit der Republik vorerst abzufinden, forderte sie immer stürmischer unter dem Schlagwort der „Wiederherstellung der Staatsautorität“, das heißt der Autorität der Bourgeoisregierung, die Verwandlung der Volksrepublik in eine Bourgeoisrepublik.
Auch das Proletariat war mit dem Gleichgewichtszustand der Klassenkräfte keineswegs zufrieden. Die Bewegung gegen die Koalitionspolitik, die 1920 durch die Massen ging, war nichts anderes als der Ausdruck der Enttäuschung der Arbeiterklasse darüber, daß sie ihre Vorherrschaft nicht hatte behaupten können, der Unzufriedenheit damit, daß an die Stelle ihrer Vorherrschaft ein Zustand des Gleichgewichts der Kräfte trat. Aber das Verhältnis des Proletariats zur Volksrepublik war doch ein ganz anderes als das der Bourgeoisie. Als die Volksrepublik von der Konterrevolution bedroht war, erhob sich das Proletariat zum Schutze der Volksrepublik.
In der Zeit der Kämpfe um das Burgenland war das Verhältnis der Klassen zur Volksrepublik am anschaulichsten zu erkennen. In den Wochen der Gefahr ging eine mächtige Welle republikanischen Patriotismus durch die Arbeitermassen. Das Proletariat forderte schnellen Ausbau des Bundesheeres zum Schutze der bedrohten Grenze; die Bourgeoisregierung sabotierte ihn. Tausende Proletarier meldeten sich freiwillig zum Heeresdienst; die Bourgeoisregierung zögerte, sie aufzunehmen. Mitten in der Burgenlandkrise veröffentlichte die Sozialdemokratie ihren Finanzplan; die Bourgeoisregierung weigerte sich, so hohe Steuern, so große Opfer aller Volksklassen zu fordern, wie das Proletariat sie vorschlug. Die Verteilung der Rollen zwischen der Regierung und der Opposition war völlig verkehrt worden: die staatlichen Notwendigkeiten, die sonst in aller Welt die Regierung gegen den Widerstand der Opposition durchsetzen muß, hier mußte sie die Opposition gegen den Widerstand der Regierung durchsetzen!
Die Bourgeoisie konnte es nicht verwinden, daß sie das Proletariat nicht mehr wie bis 1918 beherrschen konnte, daß sie die tatsächliche Macht im Staat mit dem Proletariat teilen mußte; daher ihre Staatsverdrossenheit. Das Proletariat betrachtete es schon als gewaltigen Fortschritt, daß es nicht, mehr wie bis 1918 bloßes Objekt der Gesetzgebung und Verwaltung war, sondern sich einen wesentlichen Anteil an der tatsächlichen Macht im Staat erobert hatte; daher sein republikanischer Enthusiasmus. War die Macht in der Republik zwischen allen Klassen geteilt, so sicherte doch nicht der Wille der regierenden Bourgeoisie, sondern nur die Entschlossenheit des in Opposition stehenden Proletariats die Existenz der Republik.
Eine Republik, in der keine Klasse stark genug war, die anderen Klassen zu beherrschen, und darum die tatsächliche Macht zwischen allen Klassen des Volkes geteilt sein mußte; diese Republik, geführt von einer verdrossenen Bourgeoisie, die, republikanisch wider Willen, wider ihren, Willen unter der mächtigen Kontrolle des Proletariats in republikanischen Formen regieren mußte; diese Republik, getragen und gesichert von der republikanischen Gesinnung, der republikanischen Opferwilligkeit, dem republikanischen Enthusiasmus des Proletariats – das war die Volksrepublik in Österreich.
Wenn alle Klassen an der Staatsmacht Anteil haben, alles Regieren tägliche Kompromisse zwischen widerstreitenden Klasseninteressen voraussetzt, dann arbeitet der Staatsmechanismus langsam, schwerfällig, mit großen Reibungen. Trotzdem war das Ergebnis der zweijährigen Periode des Gleichgewichts der Klassenkräfte, die wir bisher dargestellt haben, der Periode vom Herbst 1919 bis zum Herbst 1921, vom Abschluß der Friedensverhandlungen bis zum Abschluß der Burgenlandkrise, nicht gering. Wirtschaftlich war diese Periode charakterisiert durch die Wiederbelebung der Industrie und des Handels, die einerseits die Massennot der Zeit des Kriegsendes überwand, die Lebenshaltung der Arbeiterklasse beträchtlich verbesserte, anderseits aber die staatliche Organisation der Kriegswirtschaft sprengte und die rein kapitalistische Wirtschaftsverfassung wiederherstellte. Sozial war diese Periode charakterisiert durch die Lösung der sozialen Erregungszustände der Demobilisierungszeit, durch die Rückführung der arbeitslosen Massen in die Produktion, durch die Wiederherstellung der Arbeitsdisziplin und die allmähliche Steigerung der Arbeitsintensität in den Produktionsstätten. Das politische Ergebnis dieser Periode war die Konsolidierung der Republik. Sie hat in der Zeit der zweiten Koalitionsregierung ihre Heeresverfassung, in der Zeit der Proporzregierung ihre Bundesverfassung empfangen. Sie wurde in der Zeit der beiden ersten bürgerlichen Regierungen dadurch gefestigt, daß die Erfahrungen der beiden Habsburgerputsche die Aussichtslosigkeit einer Restauration der Habsburger, die Erfahrungen der Anschlußbewegung der Länder die Aussichtslosigkeit eines Abfalles der Länder erwiesen hatten. In der burgenländischen Krise hat die Republik ihre endgültigen Grenzen erlangt, die zwei Jahre lang drohende Gefahr eines Krieges mit Ungarn überwunden und die Stärke der moralischen Energien, die zur Verteidigung der Republik entschlossen waren, kennengelernt. So war aus einem losen Bündel auseinander strebender, von revolutionären Erschütterungen durchwühlter Länder, die nach dem Abfall der slawischen Nationen vom Reiche übriggeblieben waren, allmählich ein Staat geworden.
Aber wenn sich die Republik auch wirtschaftlich und politisch gefestigt halte, so wurde ihre Existenz doch durch die Zerrüttung ihrer Finanzen untergraben. Die Burgenlandkrise hatte der Entwertung der Krone neuen Anstoß gegeben. Der immer weiter, immer schneller fortschreitende Vorfall des Geldwertes drohte die Republik in eine Währungskatastrophe zu stürzen, die ihrem Bestand gefährlicher werden konnte als die Banden Pronajs und die Bataillone Osztenburgs. Nach der Lösung der großen politischen Probleme mußten alle Kräfte auf die Abwehr der drohenden wirtschaftlichen Gefahr konzentriert werden. Mitten in der Burgenlandkrise halte die Sozialdemokratie schon die Parole zu diesem neuen Kampfe ausgegeben. Am 1. Oktober 1921 hatten wir unseren Finanzplan veröffentlicht. Damit wurde der Kampf gegen die drohende Währungskatastrophe begonnen.
Zuletzt aktualisiert am 4.8.2008